FFP2 Maskenpflicht in Praxis
Sehr geehrte Patienten und Eltern.
Nach der elften bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 15.Januar 2021 gilt auch in unserer logopädischen Praxis die Pflicht zum Tragen von zertifizierten FFP2-Masken.
Bitte beachten Sie dies. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.